Ihre Füße sind bei uns in besten Händen
Wir stehen Ihnen mit umfangreichen podologischen Leistungen zur Verfügung. Fußerkrankungen lassen sich oft frühzeitig erkennen und durch vorbeugende Maßnahmen verhindern.
Zulassung aller Krankenkassen, für Patienten mit:
Podologie für Kinder:
Weitere Leistungen
Medizinische sowie kosmetische Fußpflege
Was macht ein Podologe?
Podologen (staatlich anerkannte medizinische Fußpfleger und Fußpflegerinnen) sind in der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß tätig: Sie behandeln den menschlichen Fuß mit Maßnahmen der Therapie, Rehabilitation und Prävention im Bereich der medizinischen Fußpflege.
Podologen behandeln Fußprobleme und können zusätzlich mit Hilfsmitteln wie Orthonyxiespangen die Fußgesundheit erhalten. Dabei wählen sie geeignete Verfahren aus und wenden anerkannte Hygieneregeln an.
Medizinische Fußpflege bzw. Podologie umfasst nicht nur medizinisch gebotene fußpflegerische Behandlungen (z.B. in Zusammenhang mit Diabetes-Erkrankungen) auf ärztliche Veranlassung, sondern auch alle sonstigen präventiven Maßnahmen zur Erhaltung der Fußgesundheit.
Werden bei Patienten krankhafte Veränderungen am Fuß oder Krankheitssymptome festgestellt muss der Podologe zwischen Patienten, Ärzten, Orthopädieschuhmachern und Physiotherapeuten entscheiden, ob bzw. welche Abklärung erforderlich ist.
Was ist Medizinische Fußpflege?
Die Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous – Genitiv podos – für „Fuß“ und logos für „Lehre/Kunde“ ab.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin, Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Podologen können mit Kassenzulassung tätig sein, da Diabetiker mit Folgeschäden am Fuß im Sinne eines Diabetischen Fußsyndroms (DFS) – als bislang einzige Gruppe – von den Krankenkassen (gesetzlich wie privat) eine Heilmittelverordnung zur podologischen Komplexbehandlung vom Arzt erhalten können.
In Deutschland regeln das Podologengesetz (PodG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) das Berufsbild und die Ausbildung zum Podologen.
Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe / Podologin“ und seit 2003 die Berufsbezeichnung „Medizinischer Fußpfleger / Medizinische Fußpflegerin“ gesetzlich geschützt: Nur mit einer behördlichen Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als Podologe praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.
Behandlungspreise / Therapiepreise
Unsere Fachpraxis ist gemäß § 124 Absatz 1 SGB V zugelassen für alle Krankenkassen und somit können wir Leistungen am diabetischen Fuß sowie sensible oder sensomotorische Neuropathie oder neuropathische Schädigungen als Folge eines Querschnittsyndroms auf Heilmittelverordnung 13 abrechnen.
Leistung | Podologische Behandlungen | Kosmetische Fußpflege |
Teilbehandlungen Hühneraugen entfernen, Hornhaut abtragen, Nägel schneiden |
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bis 10 min | 13,- | 11,- |
bis 15 Min | 19,- | 16,- |
bis 30 min | 39,- | 37,- |
bis 45 min | 42,- | 39,- |
Komplexbehandlung zzgl. Fußbad |
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bis 30 min | 37,- | 32,- |
bis 45 min | 39,- | 35,- |
bis 50 min | 45,- | 39,- |
bis 60 min | 60,- | 49,- |
Weitere Angebote | ||
Hausbesuchpauschale | 15,- | 15,- |
Fußbad | kostenlos | kostenlos |
Nagellack entfernen | 5,- | 5,- |
Nägel lackieren | 10,- | 10,- |
Fußmassage bis 25 min. | 30,- | 25,- |
Beratungsgespräch 10 min.* | 15,- | 11,- |
Setzen von Nagelspangen | individuell nach Spangentyp | individuell nach Spangentyp |
*Eine Erstberatung /Therapiebesprechung oder Anamnese ist bei uns nicht gratis, da Therapiezeiten in Anspruch genommen werden. Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung des Berufsverbandes der selbstständigen Podologen.