Hygiene

Ihre Füße sind bei uns in besten Händen

Ein wichtiges Thema für Ihre Fußgesundheit

Alle unsere Kunde haben Anspruch auf einen Hygienestandard, der den Mindestanforderungen der Hygieneverordnung des Landes Mecklenburg -Vorpommern entspricht.

Diesen Anforderungen werden wir in unserer Praxis mehr als gerecht. Denn da ein Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten bzw. Infektionen bei unzureichender Desinfektion bzw. Sterilisation der verwendeten Instrumente sowohl für den Patienten aber auch für den Behandler nicht ausgeschlossen werden kann, halten wir in unserer Praxis unter Beachtung der entsprechenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einen Hygieneschutz vor, der in Mecklenburg-Vorpommern  in sämtlichen Fußpflegeeinrichtungen seinesgleichen sucht.

Zur Erläuterung: Vielen Kunden bzw. Patienten ist nicht bekannt, dass ein Infektionsrisiko für schwerwiegende Krankheiten bereits durch winzige Blutmengen beispielsweise an den Instrumenten (Zangen, Hornhauthobel, Fräser, Feilen, Sonden, Bürsten etc.) entsteht.

Ebenso ist auch die Übertragung von Pilzkrankheiten an Haut und Nägeln möglich.

Deswegen sollte man sich zur Vermeidung einer Infektionsübertragung nur in solchen Einrichtungen behandeln lassen, in denen die Vorhaltung des zum Infektionsschutz nötigen Instrumentariums und die erforderlichen Handhabungen vorausgesetzt werden können.

Hygieneplan - Eindämmung und Verhinderung von Infektionen

Zu diesen Einrichtungen zählen im Gegensatz zu Kosmetik- oder Fußpflegestudios in der Regel vor allem Praxen von staatlich anerkannten Podologen. Leider kann man sich aber nicht immer darauf verlassen, dass nicht nur die Instrumente hygienisch einwandfrei aufbereitet werden, sondern darüber hinaus auch sämtliche Arbeitsmaterialen durch Desinfektion / Reinigung und ggf. Sterilisation aufbereitet und die Räume hygienisch einwandfrei gehalten werden.

Bei der Wahl Ihrer Fußpflegeeinrichtung sollten Sie daher klären, ob dort auch die nachfolgend genannten Geräte zur Desinfektion und Sterilisation eingesetzt werden.

Ein wichtiger Bestandteil in unseren Einrichtungen ist daher zum einen der Hygieneplan, der alle hygienerelevanten Tätigkeiten und Vorkehrungen beschreibt und regelt. Bei uns werden nach jedem Patienten die verwendeten Instrumente der Hygiene zugeführt, so dass sichergestellt ist, dass jeder folgende Patient mit desinfizierten bzw. sterilisierten Instrumenten behandelt wird.

Ferner erfolgt die Reinigung und Desinfektion in einem Ultraschallgerät der Firma Melag, in dem die Instrumente gereinigt werden, danach in Autoklaven der Firma Melag, in denen die Instrumente bei bis zu 134 Grad sterilisiert werden können. 

Die von uns verwendeten Geräte werden zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen auf ihre vorschriftsmäßige Funktion bzw. sichere Sterilisationsleistung geprüft.

Diese Prüfungen müssen aufgrund der bestehenden Verordnungen ausschließlich durch dafür vom Gesetzgeber zertifizierte Unternehmen vorgenommen werden, wobei u. A. die mikrobiologische Laboruntersuchung in einem dafür zugelassenem Laborvorgenommen werden.

Ihr Recht als Patient ist es, sich die Untersuchungsergebnisse jederzeit von Ihrem Behandler zeigen zu lassen.